Satzung

$ 1 Name und Sitz

  1.  Die am 23. 07. 1990 gegründete Vereinigung trägt den Namen 1. Motorsportclub Jena e.V. im ADAC.
  2. Sitz und Gerichtsstand ist Jena. Die Vereinigung ist in das Vereinigungsregister Jena, Reg.-Nr. VR 137, eingetragen.
  3. Die Vereinigung ist dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e. V. (ADAC) angeschlossen und erkennt die Bestimmungen dessen Statuts an.

$ 2 Zweck, Aufgaben und Ziele

  1. Der Zweck, die Aufgaben und die Ziele der Vereinigung sind:
    • der Zusammenschluss von Personen, die ideelle Ziele des Motorsports und  dessen Tradition, der motorisierten Touristik und des Kraftfahrwesens verfolgen,
    • die Förderung der allgemeinen technischen Entwicklung des Kraftfahrwesens durch die Pflege des Motorsports und der motorisierten Touristik
    • die Einflussnahmen  auf die Durchsetzung der Verkehrsdisziplin und Verkehrssicherheit durch Unterweisung der Teilnehmer im Straßenverkehr,
    • die Förderung eines ökologischen Verkehrsverhaltens der Verkehrsteilnehmer im Territorium Jena und Umgebung,
    • die Vermittlung sportlicher und technischer Erfahrungen an seine Mitglieder,
    • die Zusammenarbeit mit den kommunalen Behörden, der Verkehrswacht und Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Kinder und älteren Bürger,
    • die Förderung des Amateursports so wie des motorisierten Freizeit- und Erholungssports,
    • die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen und damit gesunder Lebensweise sowie der Arbeit mit der Jugend.
  2. Die Vereinigung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
  3. Mittel der Vereinigung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Jede Form der religiösen und politischen Betätigung ist nicht gestattet.

$ 3 Mitgliedschaft

  1.  Mitglied des l. Motorsportclubs Jena e.V. kann Jedermann werden.
  2. Die Mitgliedschaft können (unter Beachtung von 1) alle natürlichen sowie juristischen Personen und Firmen erwerben.
  3. Die Anmeldung als ADAC-Clubmitglied zur Vereinigung hat unter Vorlage der ADAC-Clubkarte zu erfolgen. Bei der Anmeldung müssen, falls erwünscht, alle Auskünfte erteilt werden, die zur Feststellung der Eignung als Mitglied notwendig sind.
  4. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Im Falle der Ablehnung sind Gründe nicht anzugeben. Die Ablehnung bedeutet in keinem Falle ein Werturteil über den Antragsteller.

Die vollständige Satzung erhält jedes Mitglied bei Eintritt in den Verein.

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